Status des Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten

Seit 1. Januar 2008 können Unter­nehmen, die in der Euro­päischen Union ansässig und am Zoll­ge­schehen beteiligt sind, den Status des Zuge­lassenen Wirtschafts­beteiligten (AEO) beantragen.

Um die Zertifikate AEO S oder AEO F bean­tragen zu können, müssen in Ihrem Unter­nehmen ent­sprechende Sicher­heits­standards erfüllt sein, welche den Schutz der Waren gewähr­leisten. Beispiels­weise müssen Sie nachweisen können, dass Ihr Firmen­gelände und Ihre Firmen­gebäude wirkungs­voll vor dem Betreten durch betriebsfremde Personen abgesichert sind. Zur Erfüllung der Anforderungen für Sicher­heit gemäß AEO bietet wir Lösungen zu den folgenden Bereichen:

  • Absicherung von Zufahrten
  • Zugangskontrolle zu Gebäuden
  • Zutrittskontrolle innerhalb Gebäuden
  • Besucherverwaltung
  • Videoüberwachung im Innen- und Außenbereich

Ziel ist die Absicherung der durchgängigen inter­nationalen Lieferkette ("supply chain") vom Hersteller einer Ware bis zum End­ver­braucher. Hierzu ist eine weltweite Aner­ken­nung des AEO-Status notwendig. Bisher wurden Ab­kommen mit der Schweiz, Nor­wegen, Japan, den USA und China unter­zeichnet. Weitere Ver­han­dlungen mit Dritt­ländern (z. B. Kanada) laufen derzeit.

Der Status des Zugelassenen Wirtschafts­beteiligten ist in allen Mitglied­staaten gültig und zeitlich nicht befristet. Der Status kann in drei Varianten erteilt werden:

  • AEO-Zertifikat „Zollrechtliche Vereinfachungen“ (AEO C)
  • AEO-Zertifikat „Sicherheit“ (AEO S)
  • AEO-Zertifikat „Zollrechtliche Vereinfachungen/Sicherheit“ (AEO F)

Die Varianten unterscheiden sich hinsichtlich ihrer Bewilli­gungs­voraus­setzungen und den damit verbundenen Vorteilen.

Die Europäische Kommission veröffent­licht ein Verzeichnis AEO-zertifizierter Unter­nehmen, das laufend aktualisiert wird. Das Verzeichnis beinhaltet lediglich die AEO-zertifi­zierten Unter­nehmen, die einer Veröffent­lichung der An­gaben im AEO-Zertifikat ausdrücklich zuge­stimmt haben (Art. 14x Abs. 4 ZK-DVO).

Von der Europäischen Kommission wurde zudem ein "E-Learning-Programm" zum Zuge­lassenen Wirtschafts­beteiligten entwickelt. Dieses steht in deutscher und englischer Sprache zur Verfügung. In dem elek­tro­nischen Informations- und Lern­programm werden vor allem die Vorteile eines Zuge­lassenen Wirtschafts­beteiligten und das Verfahren zur Erteilung eines AEO-Zertifikats näher erläutert.

Die Zufahrts­kon­trolle zu einem Park­platz, Werks­gelände, Betriebs­hof oder einem Park­haus kann durch den Einsatz eines Zufahrts­kon­troll­systems von HACKER auto­ma­tisiert gesteuert werden. Die Heraus­forderungen an eine moderne Zufahrts­kontrolle sind vielseitig. Ob auto­ma­tisierte Zufahrts­kontrolle mit einer Schranke, die Opti­mierung des Liefer­verkehrs oder ein komplettes Park­raum­manage­ment mit dynamischer Park­platz­verwaltung, automatischen Schranken, Gegen­sprech­anlagen und Video­über­wachung bei Tag und Nacht.

Die ganz­heit­lichen Lösungen im Bereich der Zufahrts­kon­trolle sind für Unter­nehmen aller Branchen geeignet, auch für höchste Sicher­heits­anforderungen.

Mehr Informationen zu diesem Thema unter www.zoll.de