Status des Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten
Seit 1. Januar 2008 können Unternehmen, die in der Europäischen Union ansässig und am Zollgeschehen beteiligt sind, den Status des Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (AEO) beantragen.
Um die Zertifikate AEO S oder AEO F beantragen zu können, müssen in Ihrem Unternehmen entsprechende Sicherheitsstandards erfüllt sein, welche den Schutz der Waren gewährleisten. Beispielsweise müssen Sie nachweisen können, dass Ihr Firmengelände und Ihre Firmengebäude wirkungsvoll vor dem Betreten durch betriebsfremde Personen abgesichert sind. Zur Erfüllung der Anforderungen für Sicherheit gemäß AEO bietet wir Lösungen zu den folgenden Bereichen:
- Absicherung von Zufahrten
- Zugangskontrolle zu Gebäuden
- Zutrittskontrolle innerhalb Gebäuden
- Besucherverwaltung
- Videoüberwachung im Innen- und Außenbereich
Ziel ist die Absicherung der durchgängigen internationalen Lieferkette ("supply chain") vom Hersteller einer Ware bis zum Endverbraucher. Hierzu ist eine weltweite Anerkennung des AEO-Status notwendig. Bisher wurden Abkommen mit der Schweiz, Norwegen, Japan, den USA und China unterzeichnet. Weitere Verhandlungen mit Drittländern (z. B. Kanada) laufen derzeit.
Der Status des Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten ist in allen Mitgliedstaaten gültig und zeitlich nicht befristet. Der Status kann in drei Varianten erteilt werden:
- AEO-Zertifikat „Zollrechtliche Vereinfachungen“ (AEO C)
- AEO-Zertifikat „Sicherheit“ (AEO S)
- AEO-Zertifikat „Zollrechtliche Vereinfachungen/Sicherheit“ (AEO F)
Die Varianten unterscheiden sich hinsichtlich ihrer Bewilligungsvoraussetzungen und den damit verbundenen Vorteilen.
Die Europäische Kommission veröffentlicht ein Verzeichnis AEO-zertifizierter Unternehmen, das laufend aktualisiert wird. Das Verzeichnis beinhaltet lediglich die AEO-zertifizierten Unternehmen, die einer Veröffentlichung der Angaben im AEO-Zertifikat ausdrücklich zugestimmt haben (Art. 14x Abs. 4 ZK-DVO).
Von der Europäischen Kommission wurde zudem ein "E-Learning-Programm" zum Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten entwickelt. Dieses steht in deutscher und englischer Sprache zur Verfügung. In dem elektronischen Informations- und Lernprogramm werden vor allem die Vorteile eines Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten und das Verfahren zur Erteilung eines AEO-Zertifikats näher erläutert.
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